Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 U 462/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- rewis.io
Schadensersatz für negative Online-Bewertung / Rezension, Feststellungsantrag.
- RA Kotz
Schadensersatz für negative Online-Bewertung / Rezension
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Das Feststellungsinteresse bei der behaupteten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung liegt nur dann vor, wenn jedenfalls die Möglichkeit besteht, dass durch diese Äußerung dem Verletzten ein materieller Schaden entstanden ist. 2. Auch in ...
- rechtsportal.de
Unterlassung der Bewertung eines Immobilienmaklers bei google.de Feststellungsinteresse bei einer behaupteten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung Entstehung eines materiellen Schadens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz wegen negativer Bewertung: Feststellungsklage zulässig?
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatz für negative Online-Bewertung
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Google-Rezension: Feststellungsinteresse bei behaupteter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz wegen negativer Bewertung: Feststellungsklage zulässig? (IMR 2023, 1067)
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 8 O 1829/21
- OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 U 462/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18
A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten', …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 U 462/22
Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage kommt es im vorliegenden Fall nicht auf die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadeneintrittes an, denn es handelt sich nicht um einen reinen Vermögensschaden (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.2021 - VI ZR 52/18, Rn. 30 - juris).Die Möglichkeit materieller Schäden reicht hier für die Annahme eines Feststellungsinteresses aus (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.2021 - VI ZR 52/18, Rn. 30 - juris).